Nimm gern Kontakt mit mir auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp und erzähle mir kurz Dein Anliegen. Das Erstgespräch ist unverbindlich. Es bietet Dir die Möglichkeit mich kennen zu lernen und einen Eindruck von meiner Arbeit zu erhalten. Danach entscheidest Du, ob und wie wir weiter zusammenarbeiten.
Ich orientiere mich an Deinen individuellen Bedürfnissen und Frage, was Du mit meiner Unterstützung erreichen möchtest – bei der Therapie, wie auch bei Yoga. Die Anzahl der Sitzungen / Yogastunden variiert in Abhängigkeit von Deinem Bedarf. Es können auch nur wenige Sitzungen ausreichen, um neue Perspektiven zu gewinnen und Veränderungen anzustoßen. Wir erarbeiten gemeinsam Dein persönliches Ziel und Deinen Plan.
Auch wenn es schöner ist, sich persönlich zu sehen und live die Erfahrungen zu machen, hat sich durch die wachsende Digitalisierung und Coronazeit herausgestellt, dass auch online viel möglich ist! Ob es eine Yoga- oder Therapiestunde ist, oder vor der Anreise ein Online-Erstgespräch. Alle Deine Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. All Deine persönlichen Daten und Inhalte der gemeinsamen Arbeit unterliegen dem Datenschutz / DSGVO.
Deine Vorteile als Selbstzahler:in:
Gegenseitiger Respekt und Wertschätzung
Gerne führe ich mit Dir ein unverbindliches Erstgespräch in geschützter und wertschätzender Atmosphäre. So kannst Du entscheiden, ob ich die richtige Therapeutin / Yogalehrerin für deine Bedürfnisse bin.
Ich nehme mir Zeit für Dich! Sowohl vor der Sitzung / Yogastunde, als auch danach! Die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Dich reserviert und erspart Dir hierdurch i.d.R. die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten. Das bedeutet jedoch auch, wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann, spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden muss, damit ich die für Dich vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann.
Fairness! Die Vereinbarung dient zur Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne und begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Dir, wenn Du den Termin nicht rechtzeitig absagst, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden.
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